Daten und Grenzen¶
Woher die Texte kommen¶
Alle Texte stammen von gesetze-im-internet.de, dem Angebot des Bundesministeriums der Justiz, das die konsolidierten Fassungen des Bundesrechts veröffentlicht. Amtlich verkündet werden Gesetze im Bundesgesetzblatt; gesetze-im-internet.de ist die gepflegte, zusammengeführte Fassung, in die jede Änderung eingearbeitet ist.
Jede Nacht fragt ein automatischer Abgleich alle rund 6.100 Gesetze und Verordnungen ab, übernimmt die geänderten und legt sie als Markdown in einem öffentlichen Repository ab: github.com/Marceltov/gesetze. Der Server holt sich diese Fassung stündlich. Zwischen einer Änderung auf gesetze-im-internet.de und ihrer Verfügbarkeit hier liegt also höchstens ein Tag.
Jede Antwort nennt den Stand des Gesetzes, so wie gesetze-im-internet.de ihn angibt („zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 29.6.2026 I Nr. 197“). Achtung: Ein beschlossenes Gesetz kann bereits verkündet, aber noch nicht eingearbeitet sein. Bei Änderungen der letzten Wochen lohnt ein Blick ins Bundesgesetzblatt.
Amtliche Gesetzestexte sind nach § 5 UrhG gemeinfrei. Die Aufbereitung steht unter derselben Lizenz wie der Server.
Was nicht enthalten ist¶
- Landesrecht. Bauordnungen, Polizeigesetze, Schul- und Kommunalrecht der Länder stehen nicht auf gesetze-im-internet.de.
- EU-Recht. Die DSGVO und andere EU-Verordnungen gelten unmittelbar, sind aber kein Bundesrecht. Deutsche Begleitgesetze wie das BDSG sind enthalten.
- Gerichtsentscheidungen. Die Urteile der Bundesgerichte von rechtsprechung-im-internet.de sind geplant.
- Verwaltungsvorschriften wie die Umsatzsteuer-Anwendungserlasse und BMF-Schreiben.
- Fassungen vor Oktober 2026. Die Historie beginnt mit dem Start dieses Dienstes.
Wie genau die Texte sind¶
Die Umwandlung aus dem XML von gesetze-im-internet.de erhält Absätze, Satznummern (¹ ² ³), Aufzählungen, Tabellen und Fußnoten. Bilder und Formeln in Anlagen werden nicht übernommen, sondern als (Abbildung, siehe Originalfassung) markiert. Für die verbindliche Fassung verlinkt jede Antwort auf die Vorschrift bei gesetze-im-internet.de.